
www.tagblattzuerich.ch | Mittwoch, 21. Mai 2025
Hundezonen.
Die Zürcher Parks sind in 72 Hundezonen aufgeteilt. Die Behörden informieren nur dürftig darüber. Hundehalter finden die Regelungen übertrieben. Von Clarissa Rohrbach
Unnötig kompliziert.
Das halten Zürcher Hundehalter von den
Regelungen zum «Gassigehen» in Zürich. Am 16. September 2020 veröffentlichte die Stadt im amtlichen Teil des «Tagblatts» die Erlasse zu neuen Hundezonen.
72 Grünanlagen wurden in fünf Kategorien aufgeteilt: Freilauf, Leinenpflicht generell, Leinenpflicht tageszeitlich begrenzt, Leinenpflicht saisonal begrenzt und Hundeverbot. Dazu veröffentlichten die Be- hörden im Internet ein 72-seitiges Dokument mit den Angaben zu den jeweiligen Parks.
So gilt neu auf der Pestalozziwiese an der Bahnhofstrasse ein Hundeverbot, auf dem Platzspitz eine Leinenpflicht von 10 bis 22 Uhr, und im Park beim Gemeinschaftszentrum Schindlergut im Kreis 6 ein dauerndes Leinengebot. Die Merkuranalge im Kreis 7 wird dagegen zur Freilaufzone. Und auf der Werdinsel gilt eine saisonale Leinenpflicht im Sommer von 1. April bis 30. September, weil sich dann viele Badegäste dort aufhalten. Das kantonale Hundegesetz ist nach wie vor uneingeschränkt gültig. Damit herrscht ein Hundeverbot in Friedhöfen, Badeanstalten, auf Schulhausplätzen, Spielplätzen und Sportanlagen. «In vielen Parkanlagen besteht ein grosser Erholungsdruck, die Leinenpflicht hilft, Konflikte zwischen Hundehaltenden und anderen Erholungssuchenden zu reduzieren», sagt Max Ruckstuhl,
Teamleiter Naturschutz bei Grün Stadt Zürich.
Hündeler wurden in der Ausarbeitung dieser Bestimmungen zwar einbezogen, fühlen sich jetzt aber trotzdem vergrault.
«Die neuen Regelungen sind übertrieben und kompliziert», sagt etwa Dorothe Kienast, Präsidentin des Zürcher Hundeverbands.
Es gebe unter den Hundehaltern immer wieder schwarze Schafe, doch alle Hunde dermassen einzuschränken sei unverhältnismässig. «Wir hätten uns eine geringere Regelungsdichte gewünscht.» Es gehe um
das Wohl der Hunde, die laut Tierschutzgesetz ihrer Art gerecht Freilauf brauchen. Wo dieser nicht mehr möglich sei, könne diesem Gesetz nicht mehr nach- gekommen werden. Das sei einer der
grossen Mängel an den Zürcher Regelungen, ist Dorothe Kienast überzeugt.
Das Hundeverbot auf der Blatterwiese beim Zürichhorn wurde nach hunderten von Einsprachen aufgehoben und in eine saisonal und zeitlich begrenzte Leinenpflicht umgewandelt.
Die Bestimmungen zu den Hundezonen gewannen im Jahr 2021 gar den «Rostigen Paragraphen». Damit zeichnet die bürgerliche IG Freiheit das überflüssigste Gesetz des Jahres aus, um auf die unzähligen unnötigen Regulierungen aufmerksam zu machen.
400 Einsprachen
Auch bei der Bevölkerung gab es Widerstand. Während der 30-tägigen Frist gingen damals rund 400 Einsprachen ein, die laut Max Ruckstuhl weitgehend abgeschlossen seien. Die Hundehalter stiessen sich vor allem am Hundeverbot entlang des Seeufers am Zürichhorn und im Arboretum. Darauf reagierte die Stadt und hob das Verbot wieder auf. Allerdings gelten an der Seepromenade strikte Regeln, so müssen Hunde an die Leine, wenn sich dort Menschen sonnen und baden, und vom 1. April bis zum 30. September gilt von 10 bis 22 Uhr Leinenpflicht. Doch «Tagblatt»-Leser Rolf Suter weist darauf hin, dass die Hundehalter seit 2020 nicht mehr wüssten, was gelte. «Die Hundezonen sind nur in wenigen Parks ausgeschildert, die Stadt informiert nicht.» Er sei am Zürichhorn schon angepöbelt worden, meint Rolf Suter, weil er seinen Hund frei laufen liess. Ohne Beschilderung sei nicht klar, was man dürfe und was nicht. Man könne das 72-seitige Dokument nicht auswendig lernen. Die Stadt antwortet auf Anfrage des «Tagblatts», man werde die Informationstafeln in den kommenden Wochen aufstellen. Die Vorschriften seien mit dem Aufstellen der Tafeln dann rechtsverbindlich. Wieso es so lange gedauert habe, ist allerdings von den Behörden nicht erklärt worden.
10 000 Hunde in Zürich
SVP-Gemeinderat Roger Bartholdi hat die in dieser Form geplanten Hundezonen von Anfang an kritisiert. «Dazu kommt, dass die Behör- den es versäumt haben, die Regelungen praxistauglich zu gestalten und genau zu signalisieren», sagt er. Mit rund 10 000 Hunden in der Stadt und einer Steuer von 160 Franken pro Tier, käme eine beträchtliche Summe zusammen. Und doch mache man kaum etwas für Hunde. «Die städtischen Einnahmen steigen, doch die Dienstleistungen nehmen ab.» Andere Städte wie Luzern, Winterthur oder Basel hätten auch wenig Platz, hätten es aber geschafft, eingezäunte Freilaufzonen zu definieren. «Die Stadt hat den gesetzlichen Auftrag, für das Tierwohl zu sorgen», ist Bartholdi überzeugt, «sie muss mehr Möglichkeiten schaffen». Hunde bräuchten Auslauf, diese immer an der Leine zu halten, sei nicht tiergerecht.
Max Ruckstuhl von Grün Stadt Zürich rechtfertigt, es liege in der Sache, dass nicht alle Menschen mit den Hundezonen zufrieden seien.
Die Hundehalter hätten aber mit den neuen Bestimmungen genug Freiheit.